Skip to main content

Expertenwissen, Testberichte, Kaufberatung

Dürfen die Kosten für einen Mähroboter auf die Mieter umgelegt werden?

Autor

Robin Ewers

Veröffentlicht

06.01.2023

Aktualisiert

04.03.2024

Dürfen die Kosten für einen Mähroboter auf die Mieter umgelegt werden?
stock.adobe.com

Ein Mähroboter ist Teil der Gartenpflege und egal, ob Du der Mieter oder der Vermieter bist, stellt sich früher oder später die Frage, wie die dabei entstehenden Kosten umzulegen sind. Wenn Du in Deinen Mietvertrag schaust, dann kann es sein, dass gar nicht geregelt ist, wer für die Gartenpflege zuständig ist. Da es nämlich sehr unterschiedliche Konstellationen geben kann, möchten wir mit diesem Beitrag etwas Licht in den Dschungel bringen.

Welche Konstellationen gibt es?

Grundsätzlich gibt es Mietimmobilien ohne und mit Garten. Erstere sind für diesen Beitrag nicht relevant. Dann gibt es Einparteien- und Mehrparteien-Immobilien. Der Garten kann im zweiten Fall in Parzellen aufgeteilt sein oder gemeinschaftlich genutzt werden. Ob und wie Du als Vermieter die Kosten für den Mähroboter auf die Mieter umlegen kannst, richtet sich jedoch nach zwei anderen prinzipiellen Szenarien.

  1. Es wurde vereinbart, dass der Mieter selbst für die Gartenpflege zuständig ist. Dies ist eine häufige Regelung bei Einparteien-Häusern.
  2. Es ist vereinbart, dass der Vermieter für die Gartenpflege zuständig ist. Wenn nichts im Vertrag festgelegt ist, dann ist der Vermieter automatisch dafür zuständig.
Dürfen die Kosten für einen Mähroboter auf die Mieter umgelegt werden?
stock.adobe.com

Fall 1: Der Mieter pflegt den Garten – kann der Mähroboter umgelegt werden?

Zunächst ist festzuhalten, dass Mieter nur zu einfachen Gartenarbeiten verpflichtet werden können. Das Fällen eines Baumes ist beispielsweise eine höhere Arbeit, die weiterhin vom Vermieter zu organisieren ist. Aber Rasenmähen gehört zu den einfachen Arbeiten. Der Betrieb eines Mähroboters fällt also in den Zuständigkeitsbereich des Mieters. Es ist ihm dabei freigestellt, wie er den Rasen mäht. Er kann auch einen Benzinrasenmäher benutzen. Deshalb ist es relativ unsinnig, hier von einem Umlegen der Mähroboter-Kosten auf den Mieter zu reden. Der Mieter trägt alle Kosten, weil der Vermieter nicht verpflichtet ist, ihm die notwendigen Gartengeräte zur Verfügung zu stellen. Das betrifft sowohl die Anschaffungs- als auch die Betriebskosten. Dafür gehört dem Mieter selbstverständlich auch der Mähroboter und er kann ihn bei Auszug mitnehmen.

Übrigens: Der Mieter pflegt den Garten nach eigenem Ermessen. Der Vermieter darf nicht vorschreiben, wie oft der Rasen gemäht wird. Das würde nämlich den Tatbestand eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses erfüllen. Der Mieter kann den Mähroboter also nach eigenen Vorstellungen betreiben und damit auch die Kosten steuern.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Fall 2: Der Vermieter ist zuständig – Mähroboter kann teilweise auf Mieter umgelegt werden

Wenn der Vermieter für die Gartenpflege zuständig ist, muss beim Umlegen des Mähroboters auf die Mieter in zwei Kostenarten unterschieden werden. Die Anschaffung des Mähroboters und die Erstinstallation inklusive Verlegung des Begrenzungskabels gehören im Grundsatz zu den Instandhaltungskosten, die Du als Vermieter nicht auf die Mieter umlegen kannst. Es handelt sich nämlich nicht um laufend anfallende Nebenkosten. Nur in Einzelfällen kann der Anschaffungspreis des Mähroboters auf die Mieter umlegbar sein, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass im Gegenzug erhebliche Lohn- oder Personalkosten eingespart werden können. Das ist bei normalen Gartengrößen aber sehr unwahrscheinlich. Anders verhält es sich mit den Betriebskosten. Der Betrieb des Mähroboters ist ein wiederkehrender Posten bei den Nebenkosten und kann auf die Mieter umgelegt werden.

Welche Mähroboter-Kosten können im Detail auf die Mieter umgelegt werden?

Zu den Betriebskosten des Mähroboters, die Du konkret auf Mieter umlegen kannst, gehören folgende Positionen:

  • Stromkosten
  • Kosten für Verschleißteile wie Messer
  • Personalkosten für Tätigkeiten wie Messertausch, Reinigung, Wintereinlagerung, Wartung

Entscheidend ist, dass solche Kosten und Tätigkeiten periodisch und wiederkehrend anfallen. Auch Reparaturkosten oder ein neuer Akku für den Mähroboter, der alle drei bis fünf Jahre neu fällig ist, kannst Du auf die Mieter umlegen.

In welcher Höhe lassen sich Mähroboter-Kosten auf die Mieter umlegen?

Ein Mähroboter läuft ungefähr acht Monate im Jahr, dabei verbraucht er etwa 60 kWh Strom. Die Stromkosten sind in letzter Zeit enorm gestiegen. Basierend auf dem Strompreisdeckel von 40 ct/kWh (Diskussionsstand: Dezember 2022) und einem Betreuungsaufwand von 4 Stunden pro Jahr (40 Euro Stundenlohn) ergeben sich folgende Gesamtkosten für den Mähroboter, die Du auf die Mieter umlegen kannst. Die Rechnung gilt für eine Rasenfläche von etwa 500 m².

  • Messer: 15 Euro
  • Strom: 24 Euro
  • Akku-Tausch (umgelegt auf 1 Jahr): 25 Euro
  • Betreuungsaufwand (Lohnkosten): 160 Euro
  • Summe: 224 Euro

Bei den Lohnkosten sind beispielsweise durch Selbermachen deutliche Einsparungen möglich. Andererseits können unvorhergesehene Reparaturen den Aufwand auch erhöhen.

Lohnt sich als Vermieter ein Mähroboter?

Ob es sich für Dich als Vermieter lohnt, einen Mähroboter einzusetzen, hängt noch von vielen anderen Faktoren ab. Dazu gehört die Größe des Gartens und auch die Struktur des Gartens. Ebenso ist wichtig, welchen Anspruch Du an das Aussehen des Rasens hast. Bedenke, dass ein Mähroboter nur den Rasen mäht und pflegt, während ein Gärtner noch viele andere Aufgaben erfüllt. Andererseits ist ein Mähroboter ein Garant für einen sehr gepflegt aussehenden Rasen, was wiederum die Wertigkeit der Immobilie steigert und auch die Bereitschaft der Mieter erhöhen könnte, höhere Mieten zu bezahlen. Und da Du die Betriebskosten ohnehin auf die Mieter umlegen kannst, ist die Anschaffung eines Mähroboters durchaus eine Überlegung wert.

So undurchsichtig ist die Rechtslage gar nicht

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Du als Vermieter nur ein paar Optionen betrachten musst.

  • Wenn der Mieter laut Mietvertrag die Gartenpflege übernimmt, hast Du überhaupt keine Mähroboter-Kosten, die Du umlegen könntest. Du darfst dem Mieter aber auch nicht in die Gartenpflege hineinreden.
  • Wenn Du als Vermieter für die Gartenpflege zuständig bist, kannst Du nur Betriebs- und nicht die Anschaffungskosten des Mähroboters auf die Mieter umlegen.
  • Ob sich ein Mähroboter wirklich lohnt, hängt von vielen anderen Faktoren ab, die Du sorgfältig durchkalkulieren solltest. Aber ein Mähroboter kann definitiv zur Wertsteigerung Deines Mietobjekts beitragen.

Keine Kommentare vorhanden


Du hast eine Frage oder Meinung zum Artikel?

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht

 

Ähnliche Beiträge

Wer Repariert Mähroboter

Wer repariert Mähroboter?

  • robin potraet 2 klein
  • von Robin Ewers
  • 10.01.2024

Dein Mähroboter fährt nicht mehr und muss repariert werden? Erst wenn Du abgesichert hast, dass Du den Fehler nicht selbst beheben kannst, musst Du Dich fragen, wer Deinen Mähroboter repariert.

Wer Installiert Mähroboter

Wer installiert Mähroboter?

  • robin potraet 2 klein
  • von Robin Ewers
  • 07.12.2023

Du möchtest Dir einen Mähroboter anschaffen, bist aber unsicher, ob Du ihn selbst installieren kannst?  Glücklicherweise fällt der Aufwand, einen Mähroboter installieren zu müssen, nur einmal an.

Mähroboter Was Ist Wichtig

Was ist wichtig bei der Bewertung eines Mähroboters?

  • robin potraet 2 klein
  • von Robin Ewers
  • 07.11.2023

Du suchst einen Mähroboter, bist aber unsicher, was alles wichtig ist, wenn Du Dir eine solche elektronische Gartenhilfe anschaffst? Dieser Beitrag soll Dir Klarheit über die wichtigsten Parameter eines Mähroboters geben.