Wenn Du vor der Anschaffung eines Mähroboters stehst und Dich fragst, ob Deine Nachbarn sich vielleicht über möglichen Lärm beschweren könnten, dann ist dieser Beitrag sicherlich lesenswert für Dich. Wir zeigen Dir auf, ob die Geräusche des Mähroboters als Lärm zu bezeichnen sind oder nicht.
Das sagt die Wissenschaft zur Lautstärke
Tatsächlich ist Lautstärke gar nicht so etwas Objektives, wie Du vielleicht denken könntest. Es gibt nämlich einige physikalische Größen, die sich mit Lautstärke bzw. Schall beschäftigen. Die gängigste Definition, nach der sich letztendlich auch Behörden richten, ist die des Schalldruckpegels, der in der Einheit Dezibel (dB) angegeben wird. Diese Größe lässt sich technisch einfach messen und in einem gewissen Bereich mit der vom menschlichen Ohr empfundenen Lautheit gleichsetzen, auch wenn das streng genommen nicht ganz dasselbe ist. Die Einheit dB ist dabei nicht linear zu verstehen (d.h., doppelter Wert = gleiche Lautstärke), sondern basiert auf einer logarithmischen Skala. Das bedeutet, dass eine Erhöhung um zehn Einheiten einer Verdopplung des Schalldruckpegels entspricht. 60 dB sind daher doppelt so laut wie 50 dB, und 70 dB werden als doppelt so laut empfunden wie 60 dB. Die typischen Werte für Mähroboter liegen im Bereich von 60 dB und leicht darüber, aber ist das nun Lärm?
Mähroboter-„Lärm“ im Vergleich
Für eine Einschätzung des Lärmpegels von Mährobotern ist es immer gut, auf Vergleiche zu setzen. Ein Fernseher auf Zimmerlautstärke (aus 1 m Abstand gehört) entspricht beispielsweise etwa 60 dB. Ein leises Zweiergespräch liegt bei 40 dB und ein Gruppengespräch kommt ebenfalls auf 60 dB. Ein in 10 m Entfernung vorbeirauschender Pkw kommt auf 60 bis 80 dB., je nach Motorisierung und Geschwindigkeit. Mähroboter, die um die 60 dB (aus kurzer Entfernung wahrgenommen) laut sind, geben also Geräusche von sich, die in der Intensität menschlicher Kommunikation entsprechen. Machen Mähroboter deshalb Lärm?
Die Definition von Lärm
In Deutschland gibt es festgelegte Ruhezeiten. Von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen ist in Wohngebieten und in Mietshäusern Ruhe zu halten. Das heißt, es darf kein Lärm erzeugt werden, der über Zimmerlautstärke hinausgeht. Dazu kommen noch Zeiten der Mittagsruhe, die von Kommune zu Kommune verschieden sein können, die aber auch in Hausordnungen von Mehrparteienhäusern gesondert festgehalten werden können. Als Lärm gilt nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) zunächst mal alles, was über 50 dB hinausgeht. Ausgenommen sind in den allermeisten Fällen Kinder als Lärmquelle. Für die Bemessung des Lärms ist aber nicht relevant, wo er erzeugt wird (Entstehungsort), sondern wo er wahrgenommen wird (Einwirkort). Die entscheidende Frage ist nun also, ob die 60 dB eines Mähroboters vom Nachbarn wirklich als Lärmbelästigung gewertet werden dürfen.
Gibt es Gerichtsurteile zum Lärm von Mährobotern?
Ja, die gibt es. Das Amtsgericht Siegburg hat beispielsweise am 19.2.2015 (Az. 118 C 97/13) entschieden, dass der Lärm eines Mähroboters vom Nachbargrundstück so lange hinzunehmen ist, wie die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Im vorliegenden Fall war der Mähroboter etwa sieben Stunden täglich aktiv, lediglich von ein paar Ladepausen unterbrochen. Auf dem Nachbargrundstück war in dem beschriebenen Fall nur ein Schalldruckpegel von 41 dB messbar gewesen. Der vom Mähroboter emittierte Wert lag also deutlich unter der Vorgabe der TA Lärm. Das bedeutet aber auch, dass die Ergebnisse im Einzelfall anders aussehen können. Eine individuelle Bewertung ist also immer notwendig.
So vermeidest Du Konflikte
Aus den beschriebenen Sachverhalten lässt sich ableiten, dass Du Deinen Roboter so programmierst, dass er nur außerhalb der Ruhezeiten fährt. So bist Du immer auf der sicheren Seite, dass der Mähroboter keinen Lärm verursacht. Du kannst Dich aber auch mit Deinen Nachbarn abstimmen, ob und wann Dein Mähroboter am besten fahren sollte. Es ist immer besser, vorher miteinander zu reden, als plötzlich und unvermittelt vor Gericht gezerrt zu werden. Selbstverständlich solltest Du auch bei Kauf eines Mähroboters auf dessen Lärmpotenzial achten. Der typische Schalldruckpegel ist in der Regel immer spezifiziert.
Da wäre noch ein Punkt: das Alarmsignal
Wenn Du Deinen Mähroboter trotzdem während der Ruhezeiten mähen lässt, musst Du einen wichtigen Punkt noch beachten. Denn auch, wenn Du beispielsweise messtechnisch abgesichert hast, dass der Mähroboter definitionsgemäß gar keinen Lärm bei Deinem Nachbarn verursacht, so gibt es doch eine Ausnahme. Viele Mähroboter schlagen nämlich Alarm, wenn sie sich festfahren oder wenn jemand sie stehlen möchte. Und dieses Alarmsignal ist ein durchdringendes Piepen, welches definitiv die erlaubten Lärmpegel überschreitet. Solltest Du einen Garten haben, der ein paar problematische Hindernisse oder Engstellen mit Festfahrpotenzial aufweist, dann wäre es natürlich unangenehm, wenn der Mähroboter gerade während der Ruhezeiten Lärm produziert. Am besten stellst Du das mit ein paar Probefahrten außerhalb der Ruhezeiten zunächst sicher.
Lärm ist relativ, besonders bei Mährobotern
Die Emission von Mährobotern liegt in einem Grenzbereich. Während der Ruhezeiten können Mähroboter mit Schalldruckpegeln von um die 60 dB als Lärmquellen eingestuft werden, wenn das Nachbargrundstück zu dicht dran liegt. In der Regel ist damit zwar nicht zu rechnen, aber es ist immer sicherer, wenn Du Deinen Mähroboter außerhalb der Ruhezeiten arbeiten lässt. Außerdem kannst Du beim Kauf nach Produkten Ausschau halten, deren Schalldruckpegel niedriger als 60 dB sind.
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