Musst Du darüber nachdenken, Deinen neuen Mähroboter extra versichern zu lassen? Mähroboter befinden sich schließlich im Freien und wer garantiert Dir, dass nicht doch einmal ein Langfinger vorbeikommt und Deinen elektrischen Gartenhelfer entführt? Wir erläutern Dir in diesem Beitrag, was Du in puncto Mähroboter-Versicherung zu beachten hast.
Was kann beim Mähroboter überhaupt versichert werden?
Bei Versicherungen von Mährobotern sind prinzipiell zwei Fälle zu unterscheiden:
- Der Mähroboter erleidet einen Schaden oder wird gestohlen.
- Der Mähroboter verursacht einen Schaden.
Starten wir mit dem ersten Fall.
Diebstahl, Sturm und Hagel: Die klassischen Themen einer Hausratversicherung
In einer regulären Hausratversicherung sind Gegenstände gegen Diebstahl und Umweltschäden abgesichert. Beim Diebstahl wird in drei Kategorien unterschieden:
- Raub: in Verbindung mit einer direkten Nötigungs- oder Bedrohungssituation.
- Einbruchdiebstahl: Der Dieb muss in ein gesichertes Gebäude eindringen, um die Gegenstände zu entwenden.
- Einfacher Diebstahl: Es ist kein Einbruch notwendig, um als Dieb an die Gegenstände zu gelangen.
Mähroboter fallen typischerweise in die dritte Kategorie, weil sich Diebe relativ einfach Zugang zu einem Garten verschaffen können. Da Mähroboter mit Gartengeräten und -möbeln gleichgestellt sind, sollte der standardmäßige Versicherungsschutz einer Hausratversicherung auch bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Feuer greifen.
Der Teufel liegt im Detail: ein genauer Blick in die Versicherung
Das mit der Hausratversicherung hört sich schon einmal gut an. Aber wenn Du gerade einen neuen Mähroboter gekauft hast, hast Du noch keine Garantie, dass er auch wirklich versichert ist. Du solltest Dich also nicht zurücklehnen, sondern einen genauen Blick in Deine Hausratversicherung werfen. Folgende Fallstricke können auf Dich warten:
- Ältere Hausratversicherungen decken Mähroboter oft nicht ab, weil es diese Produkte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht gab. Erst in neueren Policen finden sie Berücksichtigung.
- Welche Elementarschäden sind berücksichtigt? Nicht immer ist Blitz und Feuer inkludiert.
- Welche Voraussetzungen müssen für einen Schadenersatz erfüllt sein? In einigen Versicherungen wird gefordert, dass der Mähroboter sich beim einfachen Diebstahl auf dem Grundstück befunden haben muss, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Wenn Du den Mähroboter auf einem anderen Grundstück betreibst, hast Du demzufolge Pech gehabt.
Möglichkeiten der Vertragsgestaltung
Versicherer haben viele Freiheiten, ihre Versicherungsverträge zu gestalten. Daher ist ein Vergleich mehrerer Anbieter von Hausratversicherungen häufig sinnvoll. Mit Blick darauf, wie ein Mähroboter am besten versichert wird, solltest Du auf folgende Punkte achten:
- Versicherungssumme: Wie ist sie definiert? Gilt ein Festbetrag, beispielsweise bis 5000 Euro oder ist ein gewisser Prozentsatz der Versicherungssumme festgelegt?
- Versicherungsumfang: Was ist inkludiert? Ist nur der Mähroboter versichert oder auch die Ladestation und seine Garage?
- Welche Schäden sind standardmäßig versichert? Zur Auswahl stehen Sturm, Hagel, Wasser, Feuer, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz.
- Wie sind die Voraussetzungen bei Diebstahl? Gibt es beispielsweise wie beim Fahrrad Klauseln zu einem aktiven Diebstahlschutz? Gibt es Anforderungen hinsichtlich des Grundstückes?
Was tun bei einer alten Hausratversicherung?
Wenn Deine alte Hausratversicherung Mähroboter nicht abdeckt, hast Du neben der Möglichkeit, eine neue Hausratversicherung abzuschließen oder die bestehende zu erweitern, auch noch die Option, eine separate Mähroboter-Versicherung abzuschließen. Dies kannst Du beispielsweise beim Händler machen. Firmen wie Husqvarna oder Gardena bieten an, dass der Mähroboter noch bis ein paar Monate nach dem Kauf versichert werden kann. Dabei werden auch Themen wie Vandalismus abgedeckt, allerdings nur, wenn auch eine polizeiliche Anzeige erfolgt.
Der zweite Fall: Wie sind Schäden durch den Mähroboter versichert?
Die erste Frage ist, welche Schäden durch Mähroboter überhaupt vorstellbar sind. Zum einen kannst Du Dir vorstellen, dass ein Mähroboter sich durch eine Funktionsstörung auf das Grundstück Deines Nachbarn verirrt und dort die mühsam angelegten Blumenbeete gnadenlos abrasiert. Ein deutlich schlimmerer Fall wäre es aber, wenn Haustiere oder gar Kinder durch das Mähwerk des Roboters verletzt würden.
Die zweite Frage ist nun, ob solche Schäden durch Mähroboter über die Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Auch hier musst Du wieder Deine Versicherungspolice studieren und bei Unklarheiten mit Deinem Versicherer telefonieren. Wenn ältere Versicherungen dieses Risiko noch nicht inkludiert haben, können eine Deckungserweiterung oder eine Zusatzversicherung die Lösung sein. Grundsätzlich gilt jedoch: Haftpflichtversicherungen treten nur bei fahrlässig verursachten Schäden ein, nicht bei vorsätzlich verursachten.
Haftungsrisiko vs. tatsächliche Haftung
Von Mährobotern weiß man, dass sie Schnittverletzungen verursachen können, die gerade bei Kindern sehr tief und ernst sein können. Bevor eine Versicherung für einen solchen Schaden eintritt, wird sie daher genau ermitteln wollen, wer denn tatsächlich haftbar ist. In jeder Produktbeschreibung von Mährobotern steht drin, dass sie nicht unbeaufsichtigt fahren gelassen werden sollen. Aber wenn sich Nachbarskinder auf Dein Grundstück begeben, dann haben in erster Linie die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt und Du trägst lediglich eine Mitschuld. In diesem Thema liegt jedoch Brisanz und Potenzial für juristische Auseinandersetzungen. Ein Versicherungsschutz ist daher wahrscheinlich besser als keiner, besonders wenn Du viele Kinder in der Nachbarschaft hast.
Mach den Check: Ist Dein Mähroboter versichert?
Und die Moral von der Geschicht‘: Prüfe, ob der Mähroboter versichert ist oder nicht. Das sollte auf jeden Fall Dein erster Schritt sein, wenn Du Dir einen neuen Mähroboter angeschafft hast. Solltest Du eine neuere Hausrat- und Haftpflichtversicherung haben, besteht oftmals gar kein Handlungsbedarf. Aber bei älteren Versicherungspolicen musst Du wahrscheinlich tätig werden.
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